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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nachstehend Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DJ Jörg Terweide und Ihren Vertragspartner (Kunden).  


§1.) Allgemein:


Der DJ verpflichtet sich bei seinem Engagement sich den ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten.                                                                                                            
Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem vertraglich verhandelten Preis.
Im Preis enthalten:
-Auf- und Abbau der gesamten Ton- und Lichttechnik (wenn nicht vor Ort vorhanden)
-Laptop, Controller/Zuspieler
-Ausgesuchte Titel von Festplatte/USB-Stick/SD-Card
-evtl. Anfahrtskosten
-Das persönliche Gespräch

-Alle vereinbarten Serviceleistungen.


§2.) Änderungen                                                                                                                                           

Sollte es zu Zeitlichen, Räumlichen oder Vertragsinhaltliche Änderungen kommen, so hat der Veranstalter 

bis spätestens 24 Stunden vor Feierbeginn, DJ Jörg Terweide davon zu unterrichten.   


§3a.) Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
 

  
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich durch:
-Schriftlicher Form (Email oder Postweg)
-mündlich (telefonisch)                                                                                                                   

Es werden folgende Kosten berechnet:                                                  
Bei Stornierung, wird der angezahlte Betrag einbehalten, ansonsten werden die Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung  50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 75% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 24 Stunden vorher 95 % der vereinbarten Gage                                                                         
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.  

§3b.) Ein Rücktritt seitens DJ Jörg Terweide ist möglich durch:

 

-nicht geleisteten Zahlungen (wie Anzahlungen oder vorab zuzahlende Gage)
-andere wichtige Gründe

-unvorhersehbare Umstände am Veranstaltungsort

 

Ausnahmen:

-Trauerfall
-Krankheit
-Unfall
-Tod.

In diesem Fall wird durch DJ Jörg Terweide, Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. 
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so Frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.  

 

§4.) Haftung 


Für Personen- und Sachschäden während  einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Jörg Terweide verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträger von DJ Jörg Terweide, sowie Diebstall, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. 
Sofern DJ Jörg Terweide durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.)
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.  

 
§5.) Zahlung


Zahlungen sind ohne Abzug ausschließlich an DJ Jörg Terweide direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
-Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
-Überweisung (Bank)
Für den Tag der Veranstaltung, wird eine Rechnung ausgestellt, welche von der Umsatzsteuer unberührt bleibt lt.§19(UStG), da es sich bei 

DJ Jörg Terweide um ein Kleinunternehmen handelt. Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. 

Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.                                       
(Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
 
§6.) Verpflegung/Getränke/Spesen   

                                                                                                                                                   

Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
 
§7.) Parkplatz/Zufahrt  

 

Für den Ein-/ und Ausladen der Anlage/des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter zu gewährleisten.
 
§8.) GEMA-Gebühren       

                                                                                                                                    

Hochzeits- und Geburtstagspartys sowie Firmenfeiern, die im rein privaten Umfeld stattfinden, und bei denen kein Eintrittspreis verlangt wird, sind nicht GEMA pflichtig. Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Alle von CD auf MP3 kopierten Musiktitel sowie das Backup der Festplatte sind bei der GEMA nach VRÖ lizenziert.
 
§9.) Aufzeichnungen von Videos/Fotos:    

                                                                                                                       

Ich behalte mir das Recht vor, Aufzeichnung Ihrer Veranstaltung durchführen zu dürfen (selbstverständlich nach den vorgeschriebenen DSGVO). Diese Mitschnitte bzw. Bilder werde ich mit Ihrem Einverständnis zu Werbezwecken auf meiner Webseite veröffentlichen. Wenn Sie dies nicht möchten, bitte ich Sie mir dies mit zu teilen.


Alle Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses.  

  

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