«Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehend Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DJ Jörg Terweide und Ihren Vertragspartner (Kunden).
§1.) Allgemein:
Der DJ verpflichtet sich bei seinem Engagement sich den ortsüblichen Anforderungen
anzupassen und sein Bestes zu leisten.
Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem vertraglich verhandelten Preis.
Im Preis enthalten:
-Auf- und Abbau der gesamten Ton- und Lichttechnik (wenn nicht vor Ort
vorhanden)
-Laptop, Controller/Zuspieler
-Ausgesuchte Titel von Festplatte/USB-Stick/SD-Card
-evtl. Anfahrtskosten
-Das persönliche Gespräch
-Alle vereinbarten Serviceleistungen.
§2.) Änderungen
Sollte es zu Zeitlichen, Räumlichen oder Vertragsinhaltliche Änderungen kommen, so hat der Veranstalter
bis spätestens 24 Stunden vor Feierbeginn, DJ Jörg Terweide davon zu unterrichten.
§3a.) Rücktritt vom
Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich durch:
-Schriftlicher Form (Email oder Postweg)
-mündlich (telefonisch)
Es werden folgende Kosten
berechnet:
Bei Stornierung, wird der angezahlte Betrag einbehalten, ansonsten werden die
Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 75% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 24 Stunden vorher 95 % der vereinbarten
Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an
einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
§3b.) Ein Rücktritt seitens DJ Jörg Terweide ist möglich durch:
-nicht geleisteten Zahlungen
(wie Anzahlungen oder vorab zuzahlende Gage)
-andere wichtige Gründe
-unvorhersehbare Umstände am Veranstaltungsort
Ausnahmen:
-Trauerfall
-Krankheit
-Unfall
-Tod.
In diesem Fall wird durch DJ Jörg Terweide, Ersatz zu gleichen Konditionen wie
vereinbart gestellt.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so Frühzeitig wie möglich
fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
§4.) Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet
ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch
grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Jörg Terweide verursacht
worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträger von DJ Jörg Terweide, sowie
Diebstall, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden,
haftet der Veranstalter.
Sofern DJ Jörg Terweide durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und
äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.)
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung
einer Zahlung.
§5.) Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug ausschließlich an DJ Jörg Terweide direkt
vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
-Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
-Überweisung (Bank)
Für den Tag der Veranstaltung, wird eine Rechnung ausgestellt, welche von der
Umsatzsteuer unberührt bleibt lt.§19(UStG), da es sich bei DJ Jörg Terweide um
ein Kleinunternehmen handelt. Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und
direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf
Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.
(Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
§6.) Verpflegung/Getränke/Spesen
Alkoholfreie Getränke und
anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter
zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
§7.)
Parkplatz/Zufahrt
Für den Ein-/ und Ausladen
der Anlage/des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu
sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter
zu gewährleisten.
§8.)
GEMA-Gebühren
Hochzeits- und Geburtstagspartys
sowie Firmenfeiern, die im rein privaten Umfeld stattfinden, und bei denen kein
Eintrittspreis verlangt wird, sind nicht GEMA pflichtig. Alle anfälligen
Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA
abgeführt. Alle von CD auf MP3 kopierten Musiktitel sowie das Backup der
Festplatte sind bei der GEMA nach VRÖ lizenziert.
§9.) Aufzeichnungen von
Videos/Fotos:
Ich behalte mir das Recht vor, Aufzeichnung Ihrer Veranstaltung durchführen zu dürfen (selbstverständlich nach den vorgeschriebenen DSGVO). Diese Mitschnitte bzw. Bilder werde ich mit Ihrem Einverständnis zu Werbezwecken auf meiner Webseite veröffentlichen. Wenn Sie dies nicht möchten, bitte ich Sie mir dies mit zu teilen.
Alle Änderungen des Auftrages
bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses.